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Vereinsgewässer

· Zu Beginn eines Jahres werden neue Fangkarten, mit einer Gültigkeitsdauer bis zur ersten Versammlung des folgenden Jahres, ausgegeben.  
· Ab 2019 ist das Angeln an den Gewässern „Stauweiher St.Egidien“, „Schubertgrundteich“ und „Bergerpark 1“ erlaubt. 

· Das Angeln ist nur an den gekennzeichneten Angelstrecken erlaubt(siehe Gewässerskizzen) 
· Eisangeln ist verboten. 
· Das Angeln ist nach der aktuell gültigen Gewässerordnung des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. gestattet.  
· Das Anlegen von Futterplätzen ist untersagt. Das Anfüttern ist nur zur aktuellen Angelsitzung erlaubt.

  · Es gelten jedoch folgende zusätzlichen Bedingungen: 

   -      Stör (Mindestmaß 80 cm)

   -      Wels (Mindestmaß 60 cm)

   -      Zwergwelse sind zu entnehmen und sinnvoll zu verwerten.

· Sollte beim Friedfischangeln ein maßiger Raubfisch gefangen werden, so kann dieser mitgenommen werden.
- Jeder Sportfreund ist berechtigt, die Einhaltung dieser Richtlininen bei anderen Sportfreunden zu kontrollieren. Bei Verstößen ist der Vorstand zu informieren.

- Diese Richtlinien gelten bis auf Widerruf durch den Vorstand des Vereines.

Angelpachtgewässer des Lichtensteiner Sportfischerverein: Bergerpark 1

Hauptfischarten: Karpfen, Hecht, Wels, Weißfisch

​Das Angeln am Bergerpark 1 ist nur Mitgliedern des Lichtensteiner Sportfischervereins und nur im BLAU markierten Bereich erlaubt.

Angelpachtgewässer des Lichtensteiner Sportfischerverein: Stausee Sankt Egidien
Hauptfischarten: Karpfen, Zander, Hecht, Schleie, Stör, Forelle, Barsch, Weißfisch

Das Angeln am Stausee Sankt Egidien ist nur Mitgliedern des Lichtensteiner Sportfischvereins und nur im BLAU markierten Bereich erlaubt.

Angelpachtgewässer des Lichtensteiner Sportfischerverein: Schubertgrundteich

Hauptfischarten: Karpfen, Hecht, Weißfisch

Das Angeln am Schubertgrundteich ist nur Mitgliedern des Lichtensteiner Sportfischvereins erlaubt.

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