Vereinsgewässer
· Zu Beginn eines Jahres werden neue Fangkarten, mit einer Gültigkeitsdauer bis zur ersten Versammlung des folgenden Jahres, ausgegeben.
· Ab 2019 ist das Angeln an den Gewässern „Stauweiher St.Egidien“, „Schubertgrundteich“ und „Bergerpark 1“ erlaubt.
· Das Angeln ist nur an den gekennzeichneten Angelstrecken erlaubt(siehe Gewässerskizzen)
· Eisangeln ist verboten.
· Das Angeln ist nach der aktuell gültigen Gewässerordnung des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. gestattet.
· Das Anlegen von Futterplätzen ist untersagt. Das Anfüttern ist nur zur aktuellen Angelsitzung erlaubt.
· Es gelten jedoch folgende zusätzlichen Bedingungen:
- Stör (Mindestmaß 80 cm)
- Wels (Mindestmaß 60 cm)
- Zwergwelse sind zu entnehmen und sinnvoll zu verwerten.
· Sollte beim Friedfischangeln ein maßiger Raubfisch gefangen werden, so kann dieser mitgenommen werden.
- Jeder Sportfreund ist berechtigt, die Einhaltung dieser Richtlininen bei anderen Sportfreunden zu kontrollieren. Bei Verstößen ist der Vorstand zu informieren.
- Diese Richtlinien gelten bis auf Widerruf durch den Vorstand des Vereines.
Angelpachtgewässer des Lichtensteiner Sportfischerverein: Bergerpark 1
Hauptfischarten: Karpfen, Hecht, Wels, Weißfisch
Das Angeln am Bergerpark 1 ist nur Mitgliedern des Lichtensteiner Sportfischervereins und nur im BLAU markierten Bereich erlaubt.
Angelpachtgewässer des Lichtensteiner Sportfischerverein: Stausee Sankt Egidien
Hauptfischarten: Karpfen, Zander, Hecht, Schleie, Stör, Forelle, Barsch, Weißfisch
Das Angeln am Stausee Sankt Egidien ist nur Mitgliedern des Lichtensteiner Sportfischvereins und nur im BLAU markierten Bereich erlaubt.
Angelpachtgewässer des Lichtensteiner Sportfischerverein: Schubertgrundteich
Hauptfischarten: Karpfen, Hecht, Weißfisch
Das Angeln am Schubertgrundteich ist nur Mitgliedern des Lichtensteiner Sportfischvereins erlaubt.