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Richtlinien zur Ausübung des Angelsports an den vereinseigenen Gewässern ab dem Jahr 2019:

· Am Beginn eines Jahres werden neue Fangkarten, mit einer Gültigkeitsdauer bis zur ersten Versammlung des folgenden Jahres, ausgegeben.  
 

· Ab 2019 ist das Angeln an den Gewässern „Stauweiher St.Egidien“, „Schubertgrundteich“ und „Bergerpark 1“ erlaubt. 

 

· Das Angeln ist nur an den gekennzeichneten Angelstrecken erlaubt(siehe Gewässerskizzen) 
 

· Eisangeln ist verboten. 
 

· Das Angeln ist nach der aktuell gültigen Gewässerordnung des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. gestattet.  
 

· Das Anlegen von Futterplätzen ist untersagt. Das Anfüttern ist nur zur aktuellen Angelsitzung erlaubt.

  

· Es gelten jedoch folgende zusätzlichen Bedingungen: 

   -      Stör (Mindestmaß 80 cm)

   -      Wels (Mindestmaß 60 cm)

   -      Zwergwelse sind zu entnehmen und sinnvoll zu verwerten

 

· Sollte beim Friedfischangeln ein maßiger Raubfisch gefangen werden, so kann dieser mitgenommen werden.

Jeder Sportfreund ist berechtigt, die Einhaltung dieser Richtlininen bei anderen Sportfreunden zu kontrollieren. Bei Verstößen ist der Vorstand zu informieren.

 

 Diese Richtlinien gelten bis auf Widerruf durch den Vorstand des Vereines.

Stauweiher St.Egidien:

rot=Angeln verboten

stauweiherst.egidien.png

Bergerpark I:

rot= Angeln erlaubt!!!

bergerpark.png
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